Vereinbaren von Regeln

Auf der heurigen  Sommerakademie im August 2012 am Grundlsee stellten bei der intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema „Regeln und Vereinbarungen“ die Teilnehmer/innen die Frage, ob Regeln wie z.B. Klassenregeln auch vereinbart werden können oder ob sich das ausschließt.

Die Antwort lautet: “Regeln können vereinbart werden.“

Wie funktioniert das bzw. wie läuft das ab und welchen Nutzen bietet es?

Das Vereinbaren von Regeln kann durchaus ein anstrengender und Zeit aufwendiger Prozess sein. Aber einer, der viele Vorteile bietet. Durch die bewusste und achtsame Beschäftigung mit Regeln und das Involvieren aller Beteiligten können sich diese besser mit den vereinbarten Regeln identifizieren. Das führt dazu, dass beteiligte Personen motivierter versuchen die Regeln einzuhalten und sogar bei Nichteinhaltung andere Beteiligte darauf aufmerksam machen und an die Regeln erinnern. Die Mitsprache und aktive Mitgestaltung lässt ein Gefühl der Verantwortung für das eigene Handeln entstehen und Zufriedenheit wächst. Zusätzlich stärkt das Vereinbaren von Regeln die Demokratiefähigkeit und den respektvollen Umgang miteinander.

Allerdings möchte ich auch darauf hinweisen, dass es Situationen gibt, in denen das Vereinbaren von Regeln nicht zielführend ist. Erfahrung, Wissen und Weitblick verpflichten uns Erwachsene sorgsam mit Regeln umzugehen und bewusst zwischen der Möglichkeit Regeln zu vereinbaren oder vorzuschreiben zu entscheiden, je nachdem wie es für das Wohlergehen der Schüler/innen und/oder für förderliche Rahmenbedingungen nötig erscheint. Passende Regeln geben Sicherheit und Orientierung. Sie sind für das Miteinander und die Zusammenarbeit im Schulalltag hilfreich. Manchmal sind angeordnete oder vorgeschriebene Regeln notwendig.

Im Schulalltag gibt es aber auch viele Freiräume für das Vereinbaren von Regeln, wie beispielsweise die Klassenregeln. Für eine Vereinbarung im Sinne der Handreichung kommen nur freiwillige Regeln in Frage, da Kennzeichen einer Vereinbarung ist, dass alle beteiligten Personen mit dem Vereinbarten einverstanden sind, sich freiwillig darauf einlassen und erklären, das Vereinbarte einzuhalten.

Als Beispiel für die Entscheidung von vereinbarten oder angeordneten Regeln möchte ich hier das Resümee einer Teilnehmerin der Sommerakademie anführen:

„Das bedeutet: Haben alle Schüler/innen gemeinsam in der Klasse beschlossen, wie sie miteinander umgehen wollen und welche Klassenregeln ihnen wichtig sind und sind alle damit einverstanden, dann handelt es sich um vereinbarte Regeln. Habe ich allerdings einen oder mehrere Schüler/innen in der Klasse, die diesen Klassenregeln nicht zustimmen wollen, ist eine Vereinbarung nicht möglich. Erachte ich aber diese Regel für besonders wichtig, dann kann ich diese Regel auch anordnen und bei Nichteinhaltung Konsequenzen setzen. Ich entscheide dann und bestimme Regeln, um ein förderliches Lern- und Klassenklima zu ermöglichen. Allerdings muss ich damit rechnen, dass die Schüler/innen die verordneten Regeln nicht aus eigener Motivation einhalten wollen, sondern sie einhalten müssen und sie daher auch leichter missachtet werden können.“ (Lehrerin an einer HTL)

In der Handreichung „Vereinbarungskultur“ finden Sie für das Vereinbaren von Klassenregeln und die Pflege von Klassenregeln im Schulalltag mehrere Übungen und Anleitungen (s. S. 70-75). Eine Lehrerin aus der HTL-Blume-Voitsberg hat mit Schüler/innen der 1. Klasse Klassenregeln vereinbart und die Schüler/innen haben für die Einhaltung der Klassenregeln verschiedene Modelle nach dem Beispiel der Champions League (s.S. 74) überlegt. Die Schüler/innen wählten aus den vielen Ideen, die der Ampel für ihre Klassenregeln aus. Anbei finden Sie Fotos, wie die Einhaltung der vereinbarten Regeln mit dem Ampelsystem von dem Schüler für die Klasse verwirklicht und gestaltet wurde.

 

 

 

Fotos: HTL Bulme / Golja

Ihre Meinung oder Ihre Erfahrungen dazu interessieren mich!

Mail: praxis@leimer.cc

 

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 Redaktion:

Christiane Leimer

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